Jeder, der mit Fotografie zu tun hat, bekommt ja auch immer wieder mal mit juristischen Fragen rund um die Fotografie zu tun. Was darf ich fotografieren und was veröffentlichen, wie ist es mit dem Persönlichkeitsrecht, wie sollte ein Modelvertrag aussehen usw.
So mancher meiner Fotokursteilnehmer hat schon die Geschichte aus einem meiner Fotoworkshops in Hamburg gehört, bei der das Fotografieren eines Hundes (!) einen gar nicht so amüsanten Polizeieinsatz verursacht hat:
Die drei in Sachen Urheber- und Persönlichkeitsrecht äusserst schlecht informierten Polizisten versuchten uns mit unzutreffenden Behauptungen und Beschuldigungen einzuschüchtern und wollten oben drein unsere Personalien aufnehmen, um sie dem Hundehalter zu kommen zu lassen, damit der wisse, an wen er sich im Falle einer Veröffentlichung seiner Person (die wir gar nicht fotografiert hatten) wenden könne.
Das gab natürlich heftige Widerworte von mir, so dass die “Ordnungshüter” nach einer halben Stunde unverrichteter Dinge frustriert davon zogen.
Da ist es also gut, wenn man weiß, was man auf Deutschlands Straßen mit der Kamera darf und was nicht!
Helfen könnten da einige Seiten im Internet, die ich kürzlich entdeckt habe: Die Rede ist von dem “Fokus Fotorecht” auf den Seiten der Fotozeitschrift fotoMAGAZIN, zu finden unter www.fotomagazin.de/fotorecht/.
Obwohl von Juristen geschrieben, sind die Texte sehr kurzweilig und natürlich ebenso fachkundig wie informativ. Das Themenspektrum ist sehr vielfältig und man ist erstaunt, mit welchen Problemen die Juristerei und manchmal offenbar auch wir sich beschäftigen müssen.
Da geht es unter Anderem um Polizisten und das Recht am eigenen Bild, Bilder von fremden Sachen (also auch obigem Hund!), Drohnenfotografie oder ob der Hintern des Nachbarn Kunst ist, oder nicht. Insgesamt also eine sehr lehrreiche Lektüre für uns Fotografen, um so manchem möglichen Ärger aus dem Wege zu gehen!